Fluggerättechnik

Im Bereich der Fluggerättechnik werden derzeit ca. 85 Auszubildende zu Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechanikern in der Fachrichtung Triebwerkstechnik im Rahmen des Berufsschulunterrichtes ausgebildet.

 

Während der 3,5 jährigen Ausbildungszeit findet der Berufsschulunterricht in ca. 20 Berufsschulblöcken statt. Die erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden in Verbindung mit allgemeinbildenden Unterrichtsfächern vermittelt.

 

Der berufsbezogene Unterricht der Berufsschule ist in 14 Lernfelder unterteilt:

1. Ausbildungsjahr:

  • Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten
  • Elektrische Elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen
  • Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten
  • Bauteile und Geräte montieren und demontieren

2. Ausbildungsjahr:

  • Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen
  • Inspektionen an Antriebssystemen durchführen
  • Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand setzen
  • Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren

3. und 4. Ausbildungsjahr:

  • Gasturbinenbaugruppen warten und instand setzen
  • Triebwerkssysteme prüfen und instand setzen
  • Triebwerksbauteile maschinell fertigen, bearbeiten und prüfen
  • Fluggerätsystemkomponenten demontieren und montieren
  • Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten
  • Systeme der Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen instand halten

Die Prüfung ist in zwei zeitlich getrennte Abschnitte unterteilt:

 

Teil 1 der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und geht mit 30% in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Teil 2 der Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst sowohl praktische als auch theoretische Anteile.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung besitzen die Fluggerätmechaniker/innen die berufliche Befähigung in der Montage und der Kontrolle von Triebwerkssystemen zu arbeiten. Sie haben die Möglichkeiten an einer Fachoberschule (FOS) die Fachhochschulreife sowie im Anschluss daran das Abitur zur erwerben und ggf. jeweils anschließend ein Studium anzustreben.

 

Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen arbeiten in Herstellungsbetrieben sowie Zulieferbetrieben für Luftfahrzeuge und deren Systeme, sowie  in der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen.