29 Okt Rahmen-Hygieneplan „Corona“ der Axel-Bruns-Schule
Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Hygieneplan Corona der Axel-Bruns-Schule dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Er ist mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamts (NLGA) abgestimmt.
Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal vom Schulleiter, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten von den Lehrkräften unterrichtet.
Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen thematisiert.