Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Axel-Bruns-Schule wurde bestellt:
Nach § 8a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NSDG) hat jede öffentliche Schule, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) zu ernennen.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.
Nach § 8a Abs. 3 S. 4 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) können sich alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, mit ihrem Begehren unmittelbar an die behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB) oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) wenden.
Axel-Bruns-Schule / Berufsbildende Schulen II Celle